Jobs löschen und wiederherstellen
Informationen zum Löschen und Wiederherstellen von Aufträgen
Sie können Jobs, die Sie nicht mehr benötigen, löschen. Standardmäßig werden gelöschte Jobs 30 Tage lang gespeichert und anschließend endgültig gelöscht. Sie können diesen Zeitraum bei Bedarf anpassen.
Darüber hinaus können Sie einen Job wiederherstellen, nachdem er gelöscht wurde, wenn Sie den Job erneut verwenden möchten.
Job löschen
Um einen Job zu löschen, wählen Sie im JoboptionsmenüJob löschen.
Beachten Sie beim Löschen eines Jobs Folgendes:
- Alle zukünftigen eingeplanten Läufe, die mit diesem Job verknüpft sind, werden abgebrochen.
- Beim Löschen eines Connector-Jobs werden keine historischen Läufe gelöscht, die mit diesem Job verknüpft sind. Sie können alle historischen Läufe für ein Projekt anzeigen, auch wenn der zugehörige Job gelöscht wurde. Wenn Sie Daten löschen möchten, die zuvor für einen Job bereitgestellt oder verarbeitet wurden, bereinigen Sie den historischen Lauf für diesen Job.
Job wiederherstellen
Nachdem ein Auftrag gelöscht wurde, kann er auf der Registerkarte Papierkorb wiederhergestellt werden.
- Klicken Sie auf das Menü neben dem Job.
- Wählen Sie Wiederherstellen.
- Klicken Sie auf Ja.
- Standardmäßig sind wiederhergestellte Jobs deaktiviert und werden nicht ausgeführt. Um den Job zu aktivieren, wechseln Sie zur Registerkarte Jobs, und schalten Sie den Schalter Aktiviert ein.
Verlängerung der Haltedauer
Standardmäßig werden gelöschte Jobs 30 Tage lang aufbewahrt, bevor sie gelöscht werden. Dieser Zeitraum wird als Haltedauer bezeichnet. Sie können die Haltezeit für eine Tätigkeit so verlängern, dass sie länger in Ihrem Recyclingbehälter verbleibt.
- Klicken Sie auf der Registerkarte Papierkorb auf das Menü neben dem Job, für den Sie die Haltezeit verlängern möchten.
- Wählen Sie Aufbewahrungsfrist verlängern.
- Klicken Sie auf Ja. Dies erhöht die aktuelle Haltedauer um 30 Tage.
- Im Feld Verbleibende Haltedauer können Sie anzeigen, wie viele Tage für den Job verbleiben.
- Wiederholen Sie die oben genannten Schritte nach Bedarf.